Sehr geehrter Hausbesitzer,
vielleicht haben Sie über Ihre Kommune oder Gemeinde schon von der Pflicht zur Dichtheitsprüfung ihrer Grundstücksentwässerung gehört.
Die ordnungsgemäße Entsorgung Ihres Schmutzwassers und Regenwassers wird häufig als Selbstverständlichkeit hingenommen. Aber die Zuständigkeit liegt nicht allein bei der öffentlichen Hand. Hier ist jeder einzelne Grundstücksbesitzer gefordert.
Viele Kommunen fordern ihre Bürger deshalb in Kürze auf, die Dichtheit der Rohrleitungen nachzuweisen. Hierbei wird darauf verwiesen, dass die Forderung zur Dichtheit Bestandteil diverser Normvorschriften und Gesetze, wie z.B. dem Landeswassergesetz, ist.
Laut Gesetzgebung ist jeder Grundstücksbesitzer der Betreiber und damit auch verantwortlich für den ordnungsgemäßen Bau, Betrieb und Unterhalt der privaten Entwässerungsanlage, und das nicht nur, wenn die Folgen schadhafter Grundstücksentwässerungsanlagen - wie z. B. bei Kellerüberflutungen - unmittelbar spürbar sind.
Da Undichtigkeiten in Folge von Rohrleitungsbeschädigungen, Setzungen, Wurzeleinwuchs oder ähnlichem nicht ungewöhnlich sind, sollten Sie schon heute umfassend über Sanierungsmöglichkeiten nachdenken.
Grundstücksentwässerung / privater Anschlusskanal Das Abwasser eines Gebäudes wird über die so genannte Grundstücksentwässerungsanlage dem öffentlichen Kanal zugeleitet. Für Bau und Instandhaltung dieser Anlage ist der Grundstückseigentümer verantwortlich.
Grundstücksentwässerungsanlagen bestehen in der Regel aus den Grundleitungen und dem Anschlusskanal.
Grundleitungen sind im Erdreich oder in der Grundplatte des Hauses unzugänglich verlegte Leitungen, die das Abwasser dem Anschlusskanal zuführen
Der Anschlusskanal ist der Kanal zwischen der ersten Reinigungsöffnung (z.B. Übergabeschacht auf der Grundstücksgrenze, Revisionsschacht im oder am Haus oder Revisionsöffnung im Keller) auf dem Grundstück und dem städtischen Abwasserkanal.
Pflichten des Grundstückseigentümers Grundleitungen und Anschlusskanäle in ihrem gesamten Umfang sind in der Regel vom Grundstückseigentümer zu bauen, zu warten und in Stand zu halten. Die Abwasseranlagen sind entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik (DIN-Normen, insbesondere die DIN 1986 – Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke) herzustellen. Bei Neubauten und Umbauten sollte auf die Verlegung von unzugänglichen und schwer kontrollierbaren Grundleitungen unter der Grundplatte verzichtet werden. Die Fallleitungen im Haus werden dann unter der Kellerdecke abgefangen und dort bis zur Kelleraußenwand geführt. Somit ist jederzeit eine Kontrolle und Reinigung der Leitungen möglich.
Dichtheitsprüfung Zusätzlich fordert der §61a des Landeswassergesetzes ( LWG ) in Nordrhein-Westfalen, dass die Dichtheit der Abwasseranlage vom Eigentümer gewährleistet und nachgewiesen wird. Bei Neubauten ist die Dichtheitsprüfung unmittelbar nach Abschluss der Kanalbaumaßnahme nachzuweisen. Bei bestehenden Grund- und Anschlussleitungen ist bei einer Änderung der Grundstücksentwässerungsanlage, spätestens jedoch bis zum 31.12.2015, eine Dichtheitsprüfung nachzuweisen. Die Dichtheitsprüfung ist spätestens nach 20 Jahren zu wiederholen.
Sanierung Kann die Dichtheit der Abwasserkanäle nicht nachgewiesen werden, müssen diese saniert werden. Das Sanierungsverfahren ist abhängig von den festgestellten Schäden und der Zugänglichkeit der Kanäle. Heutzutage ist in vielen Fällen eine Sanierung ohne Aufgrabung der Leitung (grabenloses Verfahren) möglich, was die Bauzeit, die Kosten und die erforderliche Unterbrechung des Abwasserabflusses minimiert.
Der Erfolg einer Sanierungsmaßnahme ist durch eine Dichtheitsprüfung nachzuweisen.
Die Kosten für die Reinigung, TV-Inspektion und für die eigentliche Dichtigkeitsprüfung sowie für eine mögliche Sanierung der Kanäle sind stark abhängig von den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten und Randbedingungen (Länge der Leitungen, Anzahl der Abzweigungen, Anzahl der Reinigungsöffnungen, Art der Oberflächenbefestigung, Schadensumfang usw.)
Die Kooperationsgemeinschaft steht Ihnen dabei als kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen rund um die Anforderungen an eine dichte Grundstücksentwässerungsanlage zur Verfügung.
Von der kostenlosen, individuellen Erstberatung (”Erstcheck”), der anerkannten und zugelassenen Dichtheitsprüfung, der Planung und Überwachung von erforderlichen Instandsetzungsmaßnahmen, bis zur Durchführung von Sanierungsmaßnahmen und Erneuerungsarbeiten.
Wir bieten eine auf Ihre Erfordernisse passgenau zugeschnittene, unabhängige Diagnose, Prüfung, Konzeptionierung und Durchführung. Für jedes Problem finden wir die passende Lösung.
Dabei haben Sie von Anfang an nur einen Ansprechpartner
Ihre
Mindener Kooperationsgemeinschaft Grundstücksentwässerung
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