Die ordnungsgemäße Entsorgung Ihres Schmutzwassers und Regenwassers wird als
      Selbstverständlichkeit hingenommen. Aber die Zuständigkeit liegt nicht allein bei der öffentlichen
      Hand. Hier ist jeder einzelne Grundstücksbesitzer gefordert.

      Laut Gesetzgebung ist jeder Grundstücksbesitzer der Betreiber und damit auch verantwortlich
      für den ordnungsgemäßen Bau, Betrieb und Unterhalt der privaten Entwässerungsanlage, und
      das nicht nur, wenn die Folgen schadhafter Grundstücksentwässerungsanlagen - wie z. B.
      bei Kellerüberflutungen - unmittelbar spürbar sind.
       

      Grundstücksentwässerung / Privater Anschlusskanal

      Das Abwasser eines Gebäudes wird über die so genannte Grundstücksentwässerungsanlage (GEA)
      dem öffentlichen Kanal zugeleitet. Für Bau und Instandhaltung dieser Anlage ist der
      Grundstückseigentümer verantwortlich.

      Bestandteile der Grundstücksentwässerungsanlage

      Die Grundstücksentwässerungsanlage beinhaltet alle Einrichtungen innerhalb der
      Grundstücksgrenzen, die der Abwassersammlung, -vorbehandlung, -prüfung und -ableitung
      dienen. Die „Übergabe“ des Abwassers erfolgt im Regelfall an der Grundstücksgrenze. Bei
      hintereinander liegenden Grundstücken verlagert sich die „Übergabe“ auf den Schnittpunkt des
      Anschlusskanals und der zum öffentlichen Kanal nächstliegenden Grundstücksgrenze.
       
      Neben der Grundstücksentwässerungsanlage ist der Anschlusskanal Bestandteil eines
      Grundstücksanschlusses. Unter dem Anschlusskanal wird die Verbindung zwischen dem Misch-,
      Schmutz- oder Regenwasserkanal und der Grundstücksentwässerungsanlage im Bereich der
      öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen bis zur Grundstücksgrenze verstanden

      Grundstücksentwässerungsanlagen bestehen in der Regel aus folgenden Teilen :

  • 1 Regenwasser - Fallleitung
  • 2 Regenwasser - Grundleitungen
  • 3 Regenwasser - Kontrollschacht
  • 4 Regenwasser - Anschlusskanal
  • 5 Regenwasser - Abzweig zum Hauptkanal
  • 6 Schmutzwasser - Fallleitung
  • 7 Schmutzwasser - Grundleitungen
  • 8 Schmutzwasser - Kontrollschacht
  • 9 Schmutzwasser - Anschlusskanal
  • 10 Schmutzwasser - Abzweig zum Hauptkanal
  • 11 Grundstücksgrenze

 

      Grundleitungen sind im Erdreich oder in der Grundplatte des Hauses unzugänglich verlegte
      Leitungen, die das Abwasser dem Anschlusskanal zuführen. Das heißt :

      Die Abwasserleitung unterhalb des Hauses sowie innerhalb des Grundstückes wird, bis auf die
      Höhe des Kontrollschachtes, als Grundleitung bezeichnet. Fehlt ein Kontrollschacht, so verläuft
      die Grundleitung bis zur Grenze des Grundstückes. Das gesammelte Einleiten von Schmutz- und
      Niederschlagswasser im sogenannten Mischsystem bedarf ausschließlich einer Grundleitung. Die
      gesonderte Entwässerung von Schmutz- und Regenwasser (Trennsystem) erfordert das
      Verlegen zweier Leitungen.

      Der Anschlusskanal ist der Kanal zwischen der ersten Reinigungsöffnung (z.B. Übergabeschacht
      auf der Grundstücksgrenze, Revisionsschacht im oder am Haus oder Revisionsöffnung im Keller)
      auf dem Grundstück und dem städtischen Abwasserkanal. Das heißt :
      Die Verbindung des Kontrollschachtes bzw. der an der Grundstücksgrenze endenden Grundleitung
      mit dem öffentlichen Hauptkanal wird als Hausanschlusskanal bezeichnet. Sowohl die Grundleitung
      als auch der Hausanschlusskanal sind in der Regel aus Steinzeug, PVC oder KG. Die Nennweiten
      der zu verbauenden Rohre betragen 100 bis 150 mm.

      Der Revisionsschacht dient der Wartung, der Kontrolle und der Sanierung von
      Grundstücksleitungen oder des Anschlusskanals. Diese Schächte müssen den allgemein gültigen
      Anforderungen der DIN EN 976 genügen. Der minimale Nennwert beträgt DN 800, im Regelfall
      sogar DN 1000.

      Zur Grundstücksentwässerung zählen zusätzlich alle technischen Einrichtungen (z. B. Bodeneinläufe,
      Rückstausicherungen, Reinigunsöffnungen, Hebeanlagen) mit dem Zweck der Schmutz- und
      Niederschlagswasserableitung in einen öffentlichen Kanal oder eine Kläranlage.
       

      Glossar / Begrifflichkeiten rund um die "Dichtheitsprüfung".  

      Abwasser

      In einer Abwasserleitung oder einem Abwasserkanal abgeleitetes Schmutzwasser und/oder Regenwasser. (Definition nach DIN EN 752-1:1995)

      Abwasseranlage

      Einrichtung zur Abwassersammlung, Abwasserableitung, Abwasserbehandlung oder Abwasserbeseitigung.
      (Definition nach DIN 4045:1985)

      Abwasserleitung

      Meist erdverlegtes Rohr zur Ableitung von Schmutzwasser und/oder Regenwasser von der Anfallstelle zum Abwasserkanal.
      (Definition nach DIN EN 752-1:1995)

      Anschlusskanal

      Anschlusskanäle sind nach der Definition in DIN 1986-100 die zwischen dem öffentlichen Hauptkanal und der Grundstücksgrenze bzw. der ersten Reinigungsöffnung (z.B. Übergabeschacht) auf den Grundstücken verlegten Kanäle.

      Anschlussleitung

      Definition Anschlussleitung nach DIN EN 12056-1:2000: Entwässerungsrohr, das Entwässerungsgegenstände mit einer Fall- oder Grundleitung verbindet.

      BauO NRW

      Landesbauordnung NRW, regelt Sicherheit und Gestaltung einzelner Bauvorhaben.

      Berme

      Ist der ausgebildete Auftritt des Schachtbodens.

      Bodenablauf

      wird noch ergänzt

      DWA

      Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.
      (früher ATV-DVWK) mit folgender Schwerpunkttätigkeit: Erarbeitung und Aktualisierung eines einheitlichen technischen Regelwerkes sowie Mitarbeit bei der Aufstellung fachspezifischer Normen auf nationaler und internationaler Ebene.

      Einsteigschacht

      Einsteigschächte ermöglichen den Zugang für Personal für Instandhaltungsarbeiten am Entwässerungssystem.
      Einsteigschächte mit gelegentlichem Zugang für Personal:
      DN/ID 800  ≤ Nennweite < DN/ID 1000
      Einsteigschächte mit nicht nur gelegentlichem Zugang für Personal: Nennweite ≥ DN/ID 1000

      Entwässerungsplan

      Maßstabsgetreue Zeichnung, inkl. Bemaßung und Kennzeichung sämtlicher Abwasseranlagenteile meist im Maßstab 1:100, 1:200 oder 1:500

      Entwässerungssatzung

      Auch Abwassersatzung, regelt das Benutzungsverhältnis zwischen Gemeinde und Anschlussnehmer.

      Erneuerung

      Neben der Renovierung und der Reparatur eine der drei Arten der Sanierung.
      Herstellung neuer Abwasserleitungen und -kanäle in der bisherigen oder einer anderen Linienführung, wobei die neuen Anlagen die Funktion der ursprünglichen Abwasserleitungen und -kanäle einbeziehen.
      Erneuert werden kann z.B. in einer offenen Baugrube, indem die alte Leitung durch einen Bagger freigelegt und durch eine neue ersetzt wird oder die neue Leitung wird unter der Kellerdecke abgehängt und die alte Leitung wird verdämmt.
      (Definition nach DIN EN 752-5:1995)

      Fäkalien

      wird noch ergänzt

      Fäkalienhebeanlage

      wird noch ergänzt

      Fallleitung

      Eine Fallleitung ist eine senkrecht verlaufende, innen- oder außenliegende Abwasserleitung, die Schmutz- oder Regenwasser der Sammel- oder Grundleitung zuführt.
      Fallleitungen durchlaufen ein oder mehrere Geschosse und werden in der Regel als Lüftungsleitung bis über das Dach geführt.

      Flutungsverfahren

      wird noch ergänzt

      Fremdwasser

      Fremdwasser ist das in Abwasseranlagen abfließende Wasser, welches weder durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften verändert ist noch bei Niederschlägen von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt und gezielt eingeleitet wurde. Fremdwasser erfordert auf Grund seiner Qualität keine Abwasserbehandlung, erschwert diese bzw. belastet aufgrund seiner Quantität Abwasseranlagen unnötig und ist unter dem Aspekt des Gewässerschutzes unerwünscht.
      Fremdwasser ist z. B. Grundwasser, welches über undichte Leitungen und Schächte in den Kanal gelangt oder Dränagewasser, das unerlaubt in den Schmutzwasserkanal eingeleitet wird.
      (Definition nach der DWA Arbeitsgruppe ES-1.3 „Fremdwasser“)

      Gerinne

      Bezeichnet die Durchführung der Rohrleitung / des Kanals im Schacht. Das Gerinne ist in der Rgel entweder als Halbschale, geklinkert und als Rohr mit Reinigungsöffnung ausgeführt.

      geschlossene Bauweise

      siehe grabenlose Bauweise

      grabenlose Bauweise /
      grabenloses Verfahren

      Sanierung ohne Erstellen einer Baugrube entlang der Leitungstrasse.
      Bei grabenlosen Sanierungsverfahren erfolgt die Sanierung unterirdisch bzw. von innen.
      Beispiele für grabenlose Verfahren ist das Inlinerverfahren oder die unterirdische Reparatur mit einem Roboter (Roboterverfahren).

      Grundleitung

      Grundleitungen sind die auf den Grundstücken im Erdreich oder in der Grundplatte unzugänglich verlegten Leitungen, die das Abwasser dem Anschlusskanal zuführen (DIN 1986-100). Gemeinsam mit den Revisionsöffnungen, Schächten und Zusatzbauwerken und ggf. dem Anschlusskanal bilden sie die Grundstücksentwässerung.

      Grundstücks-
      anschlussleitung

      In der Praxis und in vielen Entwässerungssatzungen werden als Anschlussleitungen bezeichnet:
       die Leitungen von der öffentlichen Abwasseranlage bis zur Grenze des jeweils anzuschließenden Grundstücks (Grundstücksanschlussleitungen) oder
       die Leitungen von der privaten Grundstücksgrenze bis zu dem Gebäude auf dem Grundstück, in dem das Abwasser anfällt (Hausanschlussleitungen). Zu den Hausanschlussleitungen gehören dann auch die Leitungen unter der Bodenplatte des Gebäudes auf dem Grundstück, in dem Abwasser anfällt sowie Schächte und Inspektionsöffnungen.

      Bei manchen Städten und Gemeinden bildet auch der Schacht oder die 1. Inspektionsöffnung auf dem Grundstück die Grenze zwischen Grundstücks- und Hausanschlussleitung.

      Grundstücks-
      entwässerung

      System von Rohren und Zusatzbauten zur Ableitung von Schmutzwasser- und/oder Regenwasser zu einer Senkgrube, Kanalisation oder sonstigen Entsorgungseinrichtung.
      (Definition nach DIN EN 752-1:1995)

      Gesamtheit der baulichen Anlagen zur Sammlung, Ableitung, Beseitigung und Behandlung von Abwasser in Gebäuden und auf Grundstücken.
      (Definition nach DIN 4045)

      Hausanschlussleitung

      In der Praxis und in vielen Entwässerungssatzungen werden als Anschlussleitungen auch bezeichnet:
       die Leitungen von der öffentlichen Abwasseranlage bis zur Grenze des jeweils anzuschließenden Grundstücks (Grundstücksanschlussleitungen) oder
       die Leitungen von der privaten Grundstücksgrenze bis zu dem Gebäude auf dem Grundstück, in dem das Abwasser anfällt (Hausanschlussleitungen). Zu den Hausanschlussleitungen gehören dann auch die Leitungen unter der Bodenplatte des Gebäudes auf dem Grundstück, in dem Abwasser anfällt sowie Schächte und Inspektionsöffnungen.

      Bei manchen Städten und Gemeinden bildet auch der Schacht oder die 1. Inspektionsöffnung auf dem Grundstück die Grenze zwischen Grundstücks- und Hausanschlussleitung.

      Inlinerverfahren
      (Reliningverfahren)

      Beim Inlinerverfahren wird ein harzgetränkter Gewebeschlauch (Schlauchreliningverfahren) oder ein flexibler PE-HD-Schlauch (Rohrstrangreliningverfahren) über einen Schacht oder eine Inspektionsöffnung in die alte Leitung eingezogen.

      Inspektionsöffnung

      Öffnung mit abnehmbarem Deckel, angebracht auf einer Abwasserleitung oder einem Abwasserkanal, die die Zugänglichkeit nur von der Oberfläche aus erlaubt, nicht jedoch den Einstieg von Personen gestattet. Inspektionsöffnungen erlauben nur das Einbringen von Reinigungsgerät, Inspektions- und Prüfausrüstung. Inspektionsöffnungen haben eine Nennweite von weniger als DN/ID 800.
      (Definition nach DIN EN 752-1:1995)

      Kämpfer (links und rechts)

      Der Querschnitt eines Rohres wird in 4 Teile unterteilt. Sohle, Scheitel, linker und rechter Kämpfer. Als Kämpfer bezeichnet man die linke, bzw. rechte Seite des Rohres.

      Kontrollschacht

      siehe Einsteigschacht

      Lining

      siehe Inlinerverfahren

      LWG NRW

      Landeswassergesetz NRW, füllt den vom WHG vorgegebenen Rahmen detailliert aus.

      Microtunnelling

      Bohren einer neuen Leitungstrasse von einer Startgrube (z. B. im Gehweg) bis zu einer Zielgrube (im Innenhof oder im Keller). Aufweiten des Bohrquerschnittes beim Zurückziehen des Bohrers mit gleichzeitigem Einziehen der neuen Rohrleitung.

      Mischsystem

      Entwässerungsanlage, die Regen- und Schmutzwasser in einer Leitung entwässert.
      (Definition nach DIN EN 12056-1:2000)

      Nennweite DN

      Kenngröße des Bauteils, die ganzzahlig annähernd gleich dem Herstellungsmaß in mm ist. Sie kann entweder für Innendurchmesser (DN/ID) oder für Außendurchmesser (DN/OD) verwendet werden.
      Definition nach DIN EN 476:1997

      Offene Bauweise

      Sanierung in einer offenen Baugrube.

      Regeln der Technik

      Diejenigen Prinzipien und Lösungen, die sich in der Praxis erprobt und bewährt haben und sich bei der Mehrheit der Praktiker durchgesetzt haben, üblicherweise abgebildet in technischen Regelwerken.

      Regenwasser

      Niederschlag, der nicht im Boden versickert ist und von Bodenoberflächen oder von Gebäudeaußenflächen in das Entwässerungssystem eingeleitet ist.
      (Definition nach DIN EN 752-1:1995)

      Renovierung

      Neben der Reparatur und der Erneuerung eine der drei Arten der Sanierung.
      Maßnahmen zur Verbesserung der aktuellen Funktionsfähigkeit von Abwasserleitungen und -kanälen unter vollständiger oder teilweiser Einbeziehung ihrer ursprünglichen Substanz.
      Typisches Verfahren der Renovierung ist das Inlinerverfahren.
      (Definition nach DIN EN 752-5:1995)

      Reparatur

      Neben der Renovierung und der Erneuerung eine der drei Arten der Sanierung. 
      Maßnahmen zur Behebung örtlich begrenzter Schäden. Bei der Reparatur werden Einzelschäden saniert, z.B. Risse und Löcher. Die durchschnittliche Nutzungsdauer ist vergleichsweise gering und liegt in der Regel bei 2 bis 15 Jahren.
      (Definition Reparatur nach DIN EN 752-5:1995)

      Revisionsschacht

      siehe Einsteigschacht

      Rohrortung

      wird noch ergänzt

      Rückstauebene

      wird noch ergänzt

      Rückstausicherung Elektronisch

      wird noch ergänzt

      Rückstausicherung Mechanisch

      wird noch ergänzt

      Sammelleitung

      Liegende Leitung zur Aufnahme des Abwassers von Fall- und Anschlussleitungen, die nicht im Erdreich oder unter der Grundplatte verlegt ist.
      Eine Sammelleitung ist im Gegensatz zu einer Grundleitung frei zugänglich und liegt im Gebäude oberhalb der Kellersohle oder alternativ im Rohrkanal im Kellerfußboden.
      (Definition nach DIN 1986-100:2002-03)

      Sanierung

      Alle Maßnahmen zur Wiederherstellung oder Verbesserung von vorhandenen Entwässerungssystemen.
      Es wird zwischen den Sanierungsarten Reparatur, Renovierung und Erneuerung unterschieden.
      (Definition nach DIN EN 752-1:1995)

      Satellitenkamera

      wird noch ergänzt

      Schacht

      Einstieg mit abnehmbarem Deckel, angebracht auf einer Abwasserleitung oder einem Abwasserkanal, um den Einstieg von Personen zu ermöglichen.
      Hier Synonym für „Einsteigschacht“.
      (Definition nach DIN EN 752-1:1995)

      Scheitel

      Der Querschnitt eines Rohres wird in 4 Teile unterteilt. Sohle, Scheitel, linker und rechter Kämpfer. Als Sohle bezeichnet den oberen Teil des Rohres.

      Schmutzwasser

      Durch Gebrauch verändertes und in ein Entwässerungssystem eingeleitetes Wasser.
      (Definition nach DIN EN 752-1:1995)

      Sielhaut

      Die Sielhaut ist ein Biofilm, der in Innenflächen von Entwässerungssystemen entsteht. Die Sielhaut besteht zum überwiegenden Teil aus toter und lebender Biomasse sowie aus anorganischen Bestandteilen. Wird die Sielhaut bei der Reinigung vor der TV-Inspektion nicht entfernt, können Schäden an der Rohrinnenwand übersehen werden.

      Sohle

      Der Querschnitt eines Rohres wird in 4 Teile unterteilt. Sohle, Scheitel, linker und rechter Kämpfer. Als Sohle bezeichnet den unteren Teil des Rohres.

      Trennsystem

      Entwässerungsanlage, die Regen- und Schmutzwasser in getrennten Leitungen entwässert.
      (Definition nach DIN EN 12056-1:2000)

      WHG

      Wasserhaushaltsgesetz des Bundes. Es regelt als Rahmen den Umgang mit den Gewässern.