Welche Prüfvorschriften / Regelwerke sind anzuwenden ?

        Für neu verlegte, sanierte oder hergestellte Leitungen und Schächte :

        • DIN EN 1610
        • DWA A 139

        Für bestehende, in Betrieb befindliche Leitungen und Schächte oder wenn nur Teile
        des Prüfabschnittes repariert wurden :

        • DIN 1986, Teil 30
        • ATV M 143, Teil 6

        Welche Prüfparameter sind einzuhalten ?


        Dichtheitsprüfung mit Wasser / Prüfverfahren nach: DIN EN 1610  

        • Vorgehen: Der Prüfabschnitt wird bis zum Geländeniveau gefüllt. Während der Prüfzeit
          ist der Wasserstand mit einer maximalen Abweichung von 0,01 bar durch Wasserzugabe
          aufrecht zu halten. Die Menge des nachgefüllten Wassers und der Prüfdruck sind zu
          messen und aufzuzeichnen.
        • Prüfzeit: 30 min (+/- 1 min), 1h Vorfüllzeit (falls erforderlich)
        • Prüfdruck: Ergibt sich aus der Füllung des Prüfabschnittes bis zum Geländeniveau
          • Minimum 0,1 bar
          • Maximum 0,5 bar
        • Zulässige Wasserzugabe:
          • 0,15 l/m² für Rohrleitungen,
          • 0,20 l/m² für Rohrleitungen einschließlich Schächte,
          • 0,40 l/m² für Schächte und Inspektionsöffnungen
             

        Dichtheitsprüfung mit Wasser / Prüfverfahren nach: DIN 1986 Teil 30, Fassung 2003

        • Vorgehen: Der Prüfabschnitt wird nur bis zur Oberkante des tiefsten Entwässerungsgegenstandes, bzw bis zur Rückstauebene gefüllt.
        • Prüfzeit:15 min, keine Vorfüllzeit gefordert
        • Prüfdruck für Leitungen: Betriebsdruck (einfacher, tatsächlich möglicher); Ergibt sich
          aus der Füllung bis zur Oberkante des tiefsten Entwässerungsgegenstandes oder bis
          zur Unterkante der Reinigungsöffnung in der Fallleitung.
        • Prüfdruck für Schächte: 0,50 m über Rohrscheitel.
        • Zulässige Wasserzugabe : 
          • 0,20 l/m² für Rohrleitungen
          • 0,40 l/m² für Schächte und Inspektionsöffnungen
             

        Dichtheitsprüfung mit Wasser / Prüfverfahren nach: ATV M143, Teil 6 

        • Vorgehen: Der Prüfabschnitt wird gereinigt, vor allem an Stellen, an denen Absperrelemente plaziert werden.Der Prüfabschnitt wird vom Tiefpunkt aus befüllt, die Wasserbefüllung und das Aufbringen des Prüfdruckes erfolgt über einen Freispiegelbehälter. Die Positionierung der Absperrelemente wird bei abschnittsweiser Prüfung durch eine TV-Kamera überwacht.
        • Prüfzeit: 15 min, keine Vorfüllzeit gefordert
        • Prüfdruck: 
          • Minimum 0,05 bar (50 cm über Rohrscheitel)
          • Maximum 0,5 bar
          • Bei anstehendem GW Erhöhung des Prüfdruckes um 0,1 bar pro Meter GW
            über dem Rohrscheitel, maximale Erhöhung um 0,2 bar
        • Zulässige Wasserzugabe: 
          • 0,20 l/m² für Rohrleitungen,
          • 0,40 l/m² für Schächte und Inspektionsöffnungen
             

        Dichtheitsprüfung mit Luft / Prüfverfahren nach: DIN EN 1610 

        • Ausführung: Leitungen sind mit geeigneten luftdichten Verschlüssen abzudichten. Ein
          Anfangsdruck (Prüfdruck + 10%) ist auf die Leitung zu bringen und die Beruhigungszeit
          abzuwarten. Während der Prüfzeit darf der Druck um einen bestimmten Wert, abh.
          vom gewählten Verfahren abnehmen.
        • Verfahren: LA / Prüfdruck = 10 mbar
          Beruhigungszeit = 5 min, Prüfzeit = 5 min, zul. Druckabfall = 2,5 mbar
        • Verfahren: LB / Prüfdruck = 50 mbar
          Beruhigungszeit = 5 min, Prüfzeit = 4 min, zul. Druckabfall = 10 mbar
        • Verfahren: LC / Prüfdruck = 100 mbar
          Beruhigungszeit = 5 min, Prüfzeit = 3 min, zul. Druckabfall = 15 mbar
        • Verfahren: LD / Prüfdruck = 200 mbar
          Beruhigungszeit = 5 min, Prüfzeit = 1,5 min, zul. Druckabfall = 15 mbar
           

        Dichtheitsprüfung mit Luft / Prüfverfahren nach: ATV M143, Teil 6 

        • Für Leitungen DN 100
          • Beruhigungszeit = 1 min, Prüfzeit = 1 min, 
          • Prüfdruck = 100 mbar, zul. Druckabfall = 15 mbar
        • Für Leitungen DN 200
          • Beruhigungszeit = 2 min, Prüfzeit = 2 min, 
          • Prüfdruck = 100 mbar, zul. Druckabfall = 15 mbar
        • Für Leitungen DN 300
          • Beruhigungszeit = 3 min, Prüfzeit = 3 min, 
          • Prüfdruck = 100 mbar, zul. Druckabfall = 15 mbar
             

        Prüfung durch TV- Inspektion

        Nach DIN 1986, Teil 30 kann eine Dichtheitsüberprüfungng ggf. auch durch eine
        TV- Inspektion erfolgen.
        (siehe hierzu auch Tabelle 1 - Prüfverfahren und Zeitspanne für
        die Dichtheitsprüfung.

        Eine Prüfung durch TV-Inspektion ist nach DIN 1986 zulässig, wenn die Leitungen
        häusliches Abwasser abführen und keine wesentlichen baulichen Änderungen (>50 %)
        an ihnen durchgeführt wurden. An Leitungen, die gewerbliches Abwasser führen, kann
        eine TV-Inspektion zur Überprüfung der Dichtheit nur bei einigen der in
        Wasserschutzgebieten zusätzlich geforderten Prüfungen zur Anwendung kommen.

        Die Leitung ist demnach bei einer optischen Dichtheitsprüfung im Sinne dieser Norm
        als dicht zu bewerten, wenn :

        • kein Grundwassereinbruch vorliegt und
        • keine sichtbaren Schäden und statischen Mängel nach der Schadensbewertung
          vorliegen (Riss- und Scherbenbildungen, Einbrüche und relevante Muffenversätze
          dürfen nicht vorhanden sein)
          und
        • keine hydraulischen Mängel nach der Schadensbewertung vorliegen (Rohrleitungen
          müssen frei von Abflusshindernissen, Wurzeleinwüchsen und Verformungen sein).
        • Ist eine optische Inspektion nicht durchführbar oder wird sie als nicht ausreichend
          angesehen, ist eine Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 mit Wasser oder Luft
          durchzuführen.
        • Ob eine Leitung tatsächlich physisch dicht ist, kann nur über eine Dichtheitsprüfung
          mit Luft oder Wasser festgestellt werden. Fehlende Dichtungen in den
          Rohrverbindungen beispielsweise, sind mit einer Kamera meist nicht zu erkennen.

        Fristen für die erstmalige Dichtheitsprüfung: -

        Neuverlegte Leitungen, Schächte und sonstigen Bauwerke der Entwässerung:
        Neuverlegte Leitungen, Schächte und sonstigen Bauwerke der Entwässerung
        (Kleinkläranlagen, Pumpenschächte, Abflusslose Gruben)
        sind sofort und in der Regel vor Inbetriebnahme zu überprüfen.

        Wiederholungsprüfungen sind alle 20 Jahre durchzuführen.
        (In Wasserschutzgebieten können kürzere Fristen für die Wiederholungsprüfungen gelten)

        Bestehende Leitungen, Schächte und sonstigen Bauwerke der Entwässerung:
        Für bestehende Leitungen, Schächte und sonstigen Bauwerke der Entwässerung gilt in
        Nordrhein- Westfalen als Frist für die erstmalige Dichtheitsprüfung der 31.12.2015.

        Die Städte, Kommunen und Gemeinden sind aber durch einen Runderlass des Ministeriums
        für ...... aufgefordert worden, für Ihre jeweiligen Gebiete mit hohem Fremdwasseranteil
        und / oder für Wasserschutzgebiete, diese Fristen zu verkürzen. Das bedeutet, dass für ein Teil
        der Grundstückseigentümer bereits vor dem 31.12.2015 eine erstmalige Dichtheitsprüfung
        durchführen lassen muß.

        Sofern dies von den Kommunen bis zum Frühjahr 2011 in einer kommunalen
        Entwässerungssatzung festgeschrieben wurde, können hierfür im Gegenzug für Gebiete
        ohne überhöhten Fremdwasseranteil und /oder außerhab von Wasserschutzgebieten
        die Fristen für die erstmalige Prüfung bis zum Jahr 2023 verlängert werden.

        Für einige Städte und Kommunen des Kreises Minden- Lübbecke haben wir die von der
        vorgezogenen Prüfungspflicht betroffenen Gebiete /bzw. Grundstücke hier aufgeführt.
        bitte hier klicken
         

        Praxis-Tip zum Prüfablauf

        Aufgrund unserer Erfahrung hat sich folgende Vorgehensweise in der Praxis vielfach bewährt:
        Im ersten Schritt sollte stets eine Wasserdichtheitsprüfung des gesamten Netzes durch-
        geführt werden. Das eröffnet bei einem positiven Prüfergebnis die Möglichkeit, auf dem schnellsten
        und kostengünstigten Wege das Verfahren abzuschließen. Erst bei einem negativen Prüfergebnis
        erfolgt eine weitergehende Kamerabefahrung, um die Ursache der Undichtigkeit zu finden.

        Die TV-Inspektion sollte in diesen Fällen nach Möglichkeit gleich im Anschluss erfolgen, da das
        aufgestaute Wasser durch seine Schleppkraft erhebliche Reinigungswirkung beim Ablassen in der
        Grundleitung mitbringt. So kann unter günstigen Umständen auf eine zusätzliche Hochdruckreinigung
        verzichtet werden, die bei einer späteren Ausführung dann erforderlich wäre.

        Durch diese Vorgehensweise wird außerdem von vorn herein vermieden, dass im zweiten
        Arbeitsgang, der optischen Zustandserfassung, über die Interpretation optischer Befunde
        kontrovers diskutiert werden muss. Die Undichtigkeit ist in diesem Falle bereits klar erwiesen und
        es geht darum, Art und Lage der Schäden zur Vorbereitung der Sanierung festzustellen. In diesem
        Fall hat aber die Wasserdichtheitsprüfung "ganz nebenbei" schon eine wichtige Vorinformation für
        die Wahl der möglichen Sanierungsverfahren geliefert!

        Da Gesetze, Verordnungen, Normen und Regelwerke einer ständigen Veränderung
        unterliegen, machen wir hiermit nochmals ausdrücklich darauf aufmerksam, daß die
        wiedergegebenen Angaben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Aktualität und
        Gültigkeit haben. Wir geben uns zwar allergrößte Mühe, behalten uns aber
        Änderungen und Irrtümer vor.