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Welche Prüfvorschriften / Regelwerke sind anzuwenden ?
Für neu verlegte, sanierte oder hergestellte Leitungen und Schächte :
Für bestehende, in Betrieb befindliche Leitungen und Schächte oder wenn nur Teile des Prüfabschnittes repariert wurden :
- DIN 1986, Teil 30
- ATV M 143, Teil 6
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Prüfung durch TV- Inspektion
Nach DIN 1986, Teil 30 kann eine Dichtheitsüberprüfungng ggf. auch durch eine TV- Inspektion erfolgen. (siehe hierzu auch Tabelle 1 - Prüfverfahren und Zeitspanne für die Dichtheitsprüfung.
Eine Prüfung durch TV-Inspektion ist nach DIN 1986 zulässig, wenn die Leitungen häusliches Abwasser abführen und keine wesentlichen baulichen Änderungen (>50 %) an ihnen durchgeführt wurden. An Leitungen, die gewerbliches Abwasser führen, kann eine TV-Inspektion zur Überprüfung der Dichtheit nur bei einigen der in Wasserschutzgebieten zusätzlich geforderten Prüfungen zur Anwendung kommen.
Die Leitung ist demnach bei einer optischen Dichtheitsprüfung im Sinne dieser Norm als dicht zu bewerten, wenn :
- kein Grundwassereinbruch vorliegt und
- keine sichtbaren Schäden und statischen Mängel nach der Schadensbewertung
vorliegen (Riss- und Scherbenbildungen, Einbrüche und relevante Muffenversätze dürfen nicht vorhanden sein) und
- keine hydraulischen Mängel nach der Schadensbewertung vorliegen (Rohrleitungen
müssen frei von Abflusshindernissen, Wurzeleinwüchsen und Verformungen sein).
- Ist eine optische Inspektion nicht durchführbar oder wird sie als nicht ausreichend
angesehen, ist eine Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 mit Wasser oder Luft durchzuführen.
- Ob eine Leitung tatsächlich physisch dicht ist, kann nur über eine Dichtheitsprüfung
mit Luft oder Wasser festgestellt werden. Fehlende Dichtungen in den Rohrverbindungen beispielsweise, sind mit einer Kamera meist nicht zu erkennen.
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Fristen für die erstmalige Dichtheitsprüfung: -
Neuverlegte Leitungen, Schächte und sonstigen Bauwerke der Entwässerung: Neuverlegte Leitungen, Schächte und sonstigen Bauwerke der Entwässerung (Kleinkläranlagen, Pumpenschächte, Abflusslose Gruben) sind sofort und in der Regel vor Inbetriebnahme zu überprüfen.
Wiederholungsprüfungen sind alle 20 Jahre durchzuführen. (In Wasserschutzgebieten können kürzere Fristen für die Wiederholungsprüfungen gelten)
Bestehende Leitungen, Schächte und sonstigen Bauwerke der Entwässerung: Für bestehende Leitungen, Schächte und sonstigen Bauwerke der Entwässerung gilt in Nordrhein- Westfalen als Frist für die erstmalige Dichtheitsprüfung der 31.12.2015.
Die Städte, Kommunen und Gemeinden sind aber durch einen Runderlass des Ministeriums für ...... aufgefordert worden, für Ihre jeweiligen Gebiete mit hohem Fremdwasseranteil und / oder für Wasserschutzgebiete, diese Fristen zu verkürzen. Das bedeutet, dass für ein Teil der Grundstückseigentümer bereits vor dem 31.12.2015 eine erstmalige Dichtheitsprüfung durchführen lassen muß.
Sofern dies von den Kommunen bis zum Frühjahr 2011 in einer kommunalen Entwässerungssatzung festgeschrieben wurde, können hierfür im Gegenzug für Gebiete ohne überhöhten Fremdwasseranteil und /oder außerhab von Wasserschutzgebieten die Fristen für die erstmalige Prüfung bis zum Jahr 2023 verlängert werden.
Für einige Städte und Kommunen des Kreises Minden- Lübbecke haben wir die von der vorgezogenen Prüfungspflicht betroffenen Gebiete /bzw. Grundstücke hier aufgeführt. bitte hier klicken
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Praxis-Tip zum Prüfablauf
Aufgrund unserer Erfahrung hat sich folgende Vorgehensweise in der Praxis vielfach bewährt: Im ersten Schritt sollte stets eine Wasserdichtheitsprüfung des gesamten Netzes durch- geführt werden. Das eröffnet bei einem positiven Prüfergebnis die Möglichkeit, auf dem schnellsten und kostengünstigten Wege das Verfahren abzuschließen. Erst bei einem negativen Prüfergebnis erfolgt eine weitergehende Kamerabefahrung, um die Ursache der Undichtigkeit zu finden.
Die TV-Inspektion sollte in diesen Fällen nach Möglichkeit gleich im Anschluss erfolgen, da das aufgestaute Wasser durch seine Schleppkraft erhebliche Reinigungswirkung beim Ablassen in der Grundleitung mitbringt. So kann unter günstigen Umständen auf eine zusätzliche Hochdruckreinigung verzichtet werden, die bei einer späteren Ausführung dann erforderlich wäre.
Durch diese Vorgehensweise wird außerdem von vorn herein vermieden, dass im zweiten Arbeitsgang, der optischen Zustandserfassung, über die Interpretation optischer Befunde kontrovers diskutiert werden muss. Die Undichtigkeit ist in diesem Falle bereits klar erwiesen und es geht darum, Art und Lage der Schäden zur Vorbereitung der Sanierung festzustellen. In diesem Fall hat aber die Wasserdichtheitsprüfung "ganz nebenbei" schon eine wichtige Vorinformation für die Wahl der möglichen Sanierungsverfahren geliefert!
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Da Gesetze, Verordnungen, Normen und Regelwerke einer ständigen Veränderung unterliegen, machen wir hiermit nochmals ausdrücklich darauf aufmerksam, daß die wiedergegebenen Angaben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Aktualität und Gültigkeit haben. Wir geben uns zwar allergrößte Mühe, behalten uns aber Änderungen und Irrtümer vor.
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