Welche Leitungen müssen Sie prüfen lassen?
 
Alle Abwasserleitungen auf dem Grundstück, die im Erdreich oder unzugänglich verlegt sind und Schmutzwasser ableiten, müssen auf Dichtheit geprüft werden. Dazu gehören auch Leitungen unter der Bodenplatte, nicht aber die Rohre innerhalb des Gebäudes. Kontroll- und Übergabeschächte müssen nur geprüft werden wenn diese mit einem so genannten offenen Gerinne (Halbschale) ausgebildet sind. Bei Schächten mit eingebauter Reinigungsöffnung oder Rückschlagklappe erfolgt keine Prüfung.

Je nach örtlicher Entwässerungssatzung muss der Grundstückseigentümer auch die Grundstücksanschlussleitung (Leitung vom Kontrollschacht bzw. der Grundstücksgrenze zum öffentlichen Kanal) auf Dichtheit prüfen lassen.
Regenwasserleitungen hingegen werden von der Regelung in § 61a nicht erfasst. Es muss aber sichergestellt sein, dass über Regenwasserleitungen kein Fremdwasser in die Mischwasser- kanalisation eingeleitet wird.
 

Welche Arbeiten sind zur Vorbereitung erforderlich? 
 
Bestandsaufnahme

Grundlage aller Arbeiten ist die Kenntnis der vorhandenen Abwasserleitungen. Hierfür sind zunächst die Hausakten zu Rate zu ziehen.
Für die weiteren Prüfungen sollte eine grobe Lageskizze vorliegen oder angefertigt werden.

Reinigung

Vor der „optischen Dichtheitsprüfung“ müssen die Abwasserleitungen für eine einwandfreie Begutachtung gereinigt werden. Die Reinigung erfolgt üblicherweise mit Hochdruckspüldüsen, die vom Kontrollschacht oder der Reinigungsöffnung aus mit einem Wasserschlauch in die Abwasserleitung eingeführt werden. Unter günstigen Umständen kann auch eine Schwallspülung bereits gute Reinigungsergebnisse erzielen.
 

Wie wird die Dichtheitsprüfung durchgeführt?
 
Für die Dichtheitsprüfung gibt es unterschiedliche Möglichkeiten:

 a.) Wasserfüllstandsmessung / Wasserdruckprüfung als Wasserverlustmessung

 b.) Luftdruckprüfungen

 c.) Optische Untersuchungen mit abbiegefähigen und schwenkbaren Farbkameras

Bei der Wasserfüllstandsmessung wird zunächst die theoretische Füllmenge des zu prüfenden Rohrsystems anhand des Entwässerungsplans errechnet. (Liegt kein Plan vor und kann auch nicht rekonstruiert werden, müssen die Leitungen ggf. geortet und/oder mit einer Kamera inspiziert werden.) Anschließend erfolgt das Setzen der Absperrblasen an den tiefsten Punkt des Prüfabschnittes.

Das Befüllen der Leitungen sollte nach Möglichkeit vom Tiefpunkt aus erfolgen, um Lufteinschlüsse zu vermeiden. Bei bestehenden Leitungen werden die Rohrleitungen bis zum tiefsten Entwässerungspunkt im Gebäude befüllt. Dies kann z.B. ein Bodenablauf, ein Duschablauf, eine Reinigungsöffnung o.ä. sein.

Nach einer Beruhigungsphase, die zum Entlüften von Lufteinschlüssen dient, wird ein eventueller Wasserverlust ausgeglichen.

Anschließend erfolgt die Prüfung des Leitungsabschnittes (Prüfdauer 15 Minuten) als Wasserfüllstandsmessung Etwaiger Wasserverlust wird dabei kontinuierlich aufgefüllt.

Nach der Messung wird die Absperrblase entfernt und das Wasser aus dem Prüfabschnitt abgelassen.

Durch den dadurch entstehenden Schwall erfolgt gleichzeitig unter günstigen Umständen eine gewisse Reinigung der Rohrleitungen.

Die Prüfung von Kontrollschächten erfolgt nach dem gleichen Muster, wobei die Füllhöhe hier 0,50 m über Rohrscheitel beträgt. 

Leitungen sind als dicht zu bezeichnen, wenn der Wasserverlust weniger als 0,1 ltr./m² benetzter Rohrinnenfläche beträgt.

Für Schächte gilt ein zulässiger Wasserverlust von 0,40 ltr./m² Schachtinnenfläche.
 

Luftdruckprüfungen eignen sich unserer Meinung nach nicht für eine adäquate Prüfung von Grundstücksentwässerungen. Für die Prüfung müssten alle Einleitungs- und sogar Entlüftungsstellen im gesamten Gebäude mit einer Absperrblase verschlossen werden. Hierfür müssten tlw. Duschtassen, Badewannen, Toiletten und dergleichen demontiert werden. Zudem müssten alle Auflagerflächen für die Absperrblasen im Rohr gründlich gereinigt werden, um zu vermeiden, dass Luft über kleine Kapillare entweichen kann.
Durch die Vielzahl an Arbeitspunkten steigt daher dann die mögliche Fehlerquote auf ein zu hohes Maß.
 

Die optische Inspektion ist sicher die aufwendigste Prüfmethode, wenngleich noch praktikabel und weniger fehlerträchtig als die Luftdruckprüfung.

Alle Leitungsteile sind hierbei im Vorfeld gründlich zu reinigen, so dass sie einwandfrei begutachtet werden können.

An die einzusetzende Technik werden dabei hohe Anforderungen gestellt, da die Kamera auch weit verzweigte Leitungsnetze untersuchen muss. Die Kamera muss daher in der Lage sein, auch in kleinere Nennweiten „abbiegen“ zu können, wobei der Technik bisher Grenzen gesetzt sind.

In der Regel erfolgt die Befahrung vom Revisionsschacht aus in beide Richtungen (zum Haus und zum öffentlichen Straßenkanal). Je weiter das Netz verzweigt ist, desto schwieriger wird es, die „hintersten“ Leitungsteile unter dem Haus noch erreichen zu können. Ggf. wird es daher auch bei diesem Prüfverfahren notwendig, einzelne Sanitärobjekte für die Dauer der Arbeiten zu demontieren, um mehrere Einfahrpunkte für die Kamera zu schaffen.

Anhand eines vorgeschriebenen Schadensreferenzkataloges erfolgt der optische „Dichtheitsnachweis“ des Rohrsystems. Sichtbare Schäden werden dabei gemäß Katalog in Schadensklassen eingeteilt. Je nach Schadensstärke, Schadenslage und Lage des Grundstücks sind eventuell festgestellte Schäden kurz- oder mittelfristig zu sanieren. 

Bagatellschäden werden lediglich erfasst und bei der nächsten Kontrolle (lt. Landes- wassergesetz NRW alle 20 Jahre) nur erneut begutachtet. Eine Sanierung ist für Bagatellschäden in der Regel nicht vorgesehen.
 

Welches Prüfverfahren ist wann sinnvoll?
 
Der Einsatz des jeweils geeignetsten Prüfverfahrens hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Dazu zählen z.B. das Alter der Rohrleitungen (bzw. Alter des Hauses), Vorliegen von Planunterlagen usw.

Folgende Empfehlungen haben sich in der Regel bewährt:

  • Für Rohrleitungen, die vor 1970 gebaut worden sind, ist meist eine optische Inspektion ratsam.
    Ungefähr bis zu diesem Zeitpunkt wurden Dichtungsmaterialien wie Hanf, Teerstricke und ähnliches in den Rohrleitungen verwendet. Im Laufe der Jahre sind diese allerdings verrottet und sorgen somit für eine „unsichtbare“ Undichtigkeit.
    Würde man eine Wasserfüllstandsmessung durchführen, führt dies unweigerlich zu einem unzulässigen Wasserverlust, ohne zu wissen, warum und wo das Wasser versickert.
  • Unter Umständen bringt daher die kostenintensivere optische Inspektion ein positiveres Ergebnis und spart ggf. spätere Sanierungsfolgekosten ein.
  • Ab ca. 1970 wurden zunehmend Kunststoffrohre und/oder Steinzeugrohre mit Gummidichtung eingebaut. Eine ordnungsgemäße Verlegung vorausgesetzt, kann davon ausgegangen werden, dass das Rohrsystem noch intakt ist und somit eine Wasserfüllstandsmessung, welche in der Regel die günstigste Prüfmethode ist,
    ausreichend ist.
  • Für alle Neubauten empfehlen wir in jedem Fall eine Wasserfüllstandsmessung, bzw. die nach DIN für neu verlegte Rohrleitungen geforderte Wasserdruckprüfung. Meistens ist es ratsam, die Prüfung so früh wie möglich in der Rohbauphase durchführen zu lassen, um bei eventuellen Undichtigkeiten den Umfang der Reparaturarbeiten möglichst gering zu halten. 
    Werden hingegen z.B. erst nach Fertigstellung von Bodenbelägen oder Fußbodenheizungen Schäden unter der Bodenplatte festgestellt, kann die Beseitigung der Undichtigkeit schwierig und aufwendig werden. Zum anderen besteht bei einer zeitnahen Prüfung die Möglichkeit, das ggf. mit der Verlegung beauftragte Bauunternehmen in die Verantwortung nehmen zu können. Nach Ablauf der Gewährleistung wird sich ein Unternehmen dagegen nur noch selten zu einer kostenlosen Regulierung im Stande sehen.
  • Bei Entwässerungsleitungen an denen Drainagen angeschlossen sind oder dies vermutet wird, sollte unabhängig vom Baujahr eine Wasserfüllstandsmessung zunächst nicht in Betracht gezogen werden.
    Über die Drainage würde das Wasser ins Erdreich exfiltrieren und die zulässige Wasserverlustmenge deutlich überschreiten. In diesen Fällen ist eine optische Inspektion anzuraten.
  • Drainagen müssen übrigens nach den neuesten Regelungen des Landes NRW nicht mehr grundsätzlich vom Schmutz- oder Mischwasserkanal abgetrennt werden. (Gerne informieren wir Sie auch zu diesem Thema auf Anfrage weiter.)
     

Was tun, wenn das Rohr undicht ist?
 
Sollte die Prüfung ergeben, dass zur Erlangung der erforderlichen Dichtheit weiterer Handlungsbedarf wie z.B. die Reparatur, Erneuerung- oder Sanierung einzelner Schadstellen oder ganzer Leitungsstränge besteht, steht Ihnen die Kooperationsgemeinschaft für die Beratung, Planung und Ausführung der erforderlichen Sanierungsarbeiten jederzeit kompetent zur Verfügung.

24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr steht Ihnen zudem unser Abflussnotdienst zur Verfügung.
Je nach Bedarf werden mechanische Motorspiralen oder Wasserhochdruckgeräte für die Beseitigung der Rohrverstopfung eingesetzt. Ein umsichtiges Arbeiten und eine material- und rohrschonende Arbeitsweise sind für uns selbstverständlich.
 

Der große Vorteil der Kooperationsgemeinschaft liegt unter anderem darin, dass wir angepasst auf die jeweiligen Erfordernisse eine individuelle Lösung anbieten können und uns nicht auf ein Verfahren, bzw. Sanierungsvariante beschränken.

In den Menüpunkten Lösungen und Leistungen erfahren Sie mehr über die verfügbaren Leistungen.